Hallo, in der Nebenkostenabrechnung für 2013 wurden neben dem Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser zusätzlich die Grundgebühren auf den Verbrauch von Trinkwasser ( also die Kubikanzahl ) und nicht auf die Wohneinheit berechnet, dadurch kommen wir natürlich auf einen höheren Endbetrag, darf der Vermieter das? Wir vermuten das er sich die Grundgebühr für eine leerstehende Wohnung im Haus sparen will, weil dort ja null Verbrauch angefallen ist.