Ich habe bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung festgestellt, dass mein Kaltwasserverbrauch im Vorjahr (da zählen nur acht Monate wegen Einzuges im Februar, Zeitraum also Februar bis September) bei ca 15 Kubik lag und nun in der Abrechnung bei 52 Kubik. 

Das ist fast das Vierfache! 

Mein Zähler ist der Hauptzähler und die Zähler der anderen zwei Parteien werden hiervon abgezogen. Wenn also irgendetwas an der Hauptleitung nach der Wasseruhr ist, zahle ich dafür! 

Ist das überhaupt zulässig? Und was kann ich tun? 

Bei mir haben sich weder die Verhältnisse noch die Personenanzahl geändert. 

Danke schonmal :-)