Nie die Heizung benutzt und trotzdem sind die Flüssigkeit im Röhrchen
Hallo, da ich eine kleine Wohnung habe, brauche ich im Zimmer und im Bad nicht heizen. Dennoch sinkt die Flüssigkeit und ich muss Heizkosten zahlen. Ist das nicht ungerecht? Ich denke mal, dass es wärmer wird beim duschen oder im Sommer und deswegen der Stand sinkt? Vielen Dank und viele Grüße Anne
7 Antworten
die Röhrchen sind immer überfüllt, weil die Firmen das bereits wissen und so der sogenannten Kaltverdunstung entgegen treten. Da diese Röhrchen aber nicht mehr zeitgemäß sind, frage doch mal deinen V on er die nicht durch elektronische und soafr mit Funk ausstatten will, dann muss auch niemand bei Mieterwechsel oder am Jahresende in die Wohnung zum Ablesen. Und die elektronischen sind viel genauer und die Katverdunstung ist geringer. Im Schluss ist aber keine Heizkostenabrechnung gerecht. Weil immer nur das Verhältnis ermittelt wird und super sparen nix bringt, weil die Sparer immer einen Teil von denen, die viel heizen mitzahlen. Aber übermäßiges sparen bringt auch nix da Schimmelgefahr besteht.
Verdunsterröhrchen reagieren in gewissem Maße auch auf Fremdwärme wie z. B. Sonneneinstrahlung, die Wärme die in der Küche beim Kochen entsteht oder der Kühlschrank, der ja um zu kühlen Wärme entwickelt, direkt neben dem Heizkörper steht.
Selbst wenn Du absolut keinen Verbrauch hättest müßtest Du Heizkosten zahlen.
Nämlich den verbrauchsunabhängigen Teil der ja nach der Wohnfläche abgerechnet wird.
Das verdunstet und daher muss Du das bezahlen. Daher kannst Du auch die Heizung einschalten.
Danke ich bin auf die nächste Abrechnung gespannt. Es gibt doch bestimmt schon modernere Systeme als diese Röhrchen. Naja immerhin wird es abgelesen. Manche Vermieter machen sich noch nicht einmal die Mühe.
Auch wenn Du Deine Whg. nicht beheizt:
Heizungswartung dürfen in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden
Die finanziellen Aufwendungen die dem Vermieter entstehen darf dieser durchaus im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Die Heizungswartung ist notwendig, damit alle Wohnungen mit Wärme versorgt werden und kann ebenso wie auch die Brennstoffkosten umgelegt werden. (mehr dazu unter umlagefähige Nebenkosten)
Quelle: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/heizungswartung-nebenkosten/
Es geht in der Frage doch mit keinem Wort um die Heizungswartung,somit trägt Deine Antwort überhaupt nichts zur Sache bei!
Röhrchen sind m.w.n. nicht mehr zulässig. Aber ich kann dich beruhigen, dieser Verbrauch tritt bei allen Mietern auf, d.h. du zahlst auch nicht mehr als andre Mieter. Ein Teil der Heizkosten wird ja eh auf die Wohnfläche umgelegt.
wenn man diese Norm nicht kennt ist ein kleiner Hinweis, das - wenn in den Geräten 2 Stäbchen mit Flüssigkeiten sind, diese noch gültig sind.
Stimmt nicht ganz.
Ältere Verdunstermessgeräte, die nicht der Norm EN 835 entsprechen dürfen ab 01.01.2014 nicht mehr verwendet werden.