Namensänderung, Fehler in Geburtsurkunde

Hallo,

wie der Titel der Frage schon verrät, habe ich folgendes Problem: Beim Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft, habe ich leider zum ersten Mal meine Geburtsurkunde gesehen und konnte nicht glauben, was da steht. Statt meines Namens (arabisch) steht da nämlich "Anita", wobei nur der erste Buchstabe stimmt. Meinen Eltern ist das damals nicht aufgefallen - wer geht auch schon davon aus, dass es in der Geburtsurkunde falsch steht. Sie sind sich aber zu 100% sicher, dass sie meinen Namen damals richtig auf das Formular geschrieben haben und es falsch abgetippt worden ist - ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass meine Eltern "Anita" auch nur versehentlich erwähnt hätten. Auch im Krankenhaus hätten sie bereits den richtigen Namen angegeben - scheint aber leider nicht relevant zu sein. (Ich bin in Deutschland geboren worden).

Mittlerweile habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wodurch ich theoretisch das Recht auf eine Namensänderung habe. Ich war auch schon im Standesamt in meiner Stadt, wo mir aber gesagt wurde, dass ich im Standesamt meiner Geburtsstadt um Korrektur bitten sollte, dazu sollte ich einfach um Einsicht auf das Formular, das meine Eltern damals ausgefüllt haben, bitten und es würde dann korrigiert.

Gestern war ich dort, wurde von einer sehr unfreundlichen Frau eigentlich nur abgewimmelt. Sie sagte mir gleich nachdem ich den Raum betreten habe, dass es so ein Formular gar nicht (mehr) gäbe und Anita ja auch ein schöner Name sei, ich solle mich damit abfinden. Meine Chancen auf eine Namensänderung stünden auch sehr schlecht. Zudem hätte ich gar kein Recht auf Einsicht, selbst, wenn es dieses Formular gäbe, so die Dame.

Das ist zwar wahrscheinlich gar nicht ausschlaggebend, aber ich hieß nie irgendwo Anita. Weder in meinem ausländischen Pass, noch in der Schule, bei Versicherungen etc. Auch bei den Namen meiner Eltern ist jeweils ein Buchstabe vergessen worden.

Mein vielleicht viel größeres Problem ist das folgende: Damals bei meiner Immatrikulation sollte ich im Formular meinen Namen "so wie er in der Geburtsurkunde vermerkt ist" angeben. Da ich ja nicht wusste, dass ich da Anita heiße, habe ich natürlich "meinen" Namen angegeben.

Ich war wegen einer Prüfungsanmeldung gezwungen in der Uni mein Namensproblem zu erklären und bei meinem Glück wurden mir alle meine bisherigen Prüfungsleistungen (aus 3 Semestern) aberkannt, da ich unter Angabe eines falschen Namens geprüft worden bin. Bis das nicht geklärt ist, bleiben sie auch aberkannt. Allerdings "dürfte" ich sie dann erneut schreiben.. Die nächsten Prüfungen im August/September darf ich dann zwar unter Vorbehalt mitschreiben, aber, wenn sie aberkannt bleiben, muss ich ganze drei Semester wiederholen..

Ich bin wirklich am verzweifeln, was soll ich tun? Wie gehe ich am besten vor? Ich will mich nicht mit "Anita" und 3 verschwendeten Semestern abfinden :(

Fehler, Geburtsurkunde, Namensänderung, Universität
Namensänderung aufgrund von Stalking und negativen Assoziationen

Liebe Experten, ich bräuchte euren Rat und eure Erfahrungen zum Thema Namensänderung. Nehmen wir einmal folgende Situation an:

Person A hatte eine "nicht so schöne Kindheit", welches sie Person B zu "verdanken" hat. Vor über 10 Jahren hat Person A den Kontakt zu Person B abgebrochen und seither nie wieder von sich aus Kontakt gesucht. Dieses hat Person B nicht akzeptiert. Person A wurde zunächst mehrfach aufgesucht, Dritte wurden ausgefragt (teilweise bedrängt), Telefonnummer wurde rausgefunden und immer wieder angerufen. Person B zog mehrfach um und fühlte sich dann auch relativ sicher, da außer Telefonanrufen, die allesamt nicht angenommen wurden, und Ausfragen einer dritten Person nicht mehr viel zu befürchten war. Ab und an hat Person B "Geschenke" bei einer dritten Person abgegeben. Diese "Geschenke" können u.U. als Drohung aufgefasst werden könnten. Nun hat aber Person B Person A nach fast 13 Jahren wieder aufgespürt und auch einen Brief geschrieben (dessen Inhalt aber zunächst harmlos ist). Dennoch bleibt es dabei: Person A möchte endlich abschließen und keinen Kontakt mehr zu Person B. Keine Anrufe, keine Briefe, keine Geschenke, kein Ausfragen Dritter, kein Hinterherspionieren, keine "Überraschungsbesuche".

Nach 13 Jahren sieht Person A nur noch eine Namensänderung als mögliche Lösung an. Zudem hat Person A schon immer ein schlechtes "Verhältnis" zu ihrem Vornamen gehabt, da er von Person B ausgesucht wurde und sie damit nur negative Assoziationen verbindet, nicht aber sich selbst als Person. So kam es auch, dass sie sich im Freundes - und Bekanntenkreis schon seit ein paar Jahren mit einem anderen Vornamen vorstellt und auch mit diesem angesprochen wird.

Fragen:

  1. Ist es unter diesen Umständen möglich, seinen Vor- und Zunamen amtlich ändern zu lassen? Wenn ja, darf man sich den Namen selbst wählen oder muss es, zumindest was den Zunamen angeht, ein Name sein, der mal im Familienstammbaum vorkam?

  2. Ist es unter diesen Umständen möglich, nur seinen Vornamen ändern zu lassen und den Familiennamen zu behalten? Wenn ja, darf man sich den Vornamen selber aussuchen?

  3. Ist es unter diesen Umständen möglich, sich zu seinem Vornamen einen zweiten Namen geben zu lassen, sodass man dann diesen Zweitnamen als Rufnamen verwenden kann? Dies würde zwar ein "Untertauchen" erschweren, aber immerhin könnte Person A zwar den negativ besetzten Vornamen tragen, hätte aber auch endlich einen neutralen Vornamen, der sie nicht ständig auf Person B "stößt".

  4. Angenommen, eine Namensänderung wäre möglich, werden dann auch Urkunden wie Schul- und Abschlusszeugnisse nachträglich mit dem neuen Namen versehen? Und wie teuer kann eine Namensänderung in den Varianten 1-3 sein?

Dass dies hier natürlich KEINE Rechtsberatung ist, ist mir klar, aber eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich :) Vielen Dank! Natasha

Name, Recht, Gesetz, Namensänderung, Stalking, Standesamt
Namensänderung auf originale slawische (weibliche) Endung - geht das?

Hallo! Ich bin Tochter (22 Jahre alt) einer Mischehe und mir wurde in der DDR der polnische Name des Vaters gegeben. Dieser endet auf -i. Meine deutsche Geburtsurkunde der nicht mehr existierenden DDR, sowie der neue Pass, Perso etc. haben alle das -i am Ende des Nachnamens, wie mein Vater. Mein polnischer Pass, Perso, Führerschein und Fahrzeugschein tragen jedoch, wie es in slawischen Sprachen üblich ist, die weibliche Endung -a am Ende des Nachnamens. Nach deutschem Angleichunsgesetz darf man angeblich den Namen auf den des Vaters angleichen wenn man möchte - dem wurde allerdings nie zugestimmt (die DDR hat da natürlich auch nicht groß nachgefragt). Die Angleichung war nicht rechtens. Dann sind da natürlich noch die persönlichen Gründe: Mein Nachname ist nach slawischen Sprachregeln nicht korrekt und das stört mich als Polin und gleichzeitig Linguistin umso mehr. Ich werde täglich mit einem männlichen Namen angesprochen, dabei pocht man in Deutschland so sehr auf die Geschlechterunterscheidung (Stichwort: StudentINNEN und Studenten, etc.). Wie hoch wäre die Chance, dass meinem Antrag auf Namensänderung, also auf die weibliche Endung -a stattgegeben wird? Welche Gründe sollte man dringend angeben? Sollten es möglichst viele sein, oder lieber nur einer? Habt ihr Erfahrungen mit solchen Fällen?

Für Antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar...

Liebe Grüße! Maria

Nachname, Namensänderung

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