Namensänderung unter 18?

12 Antworten

wie sind denn deine beiden namen? eine namensänderung, bei vornamen, ist in deutschland nicht möglich, es sei denn, du hast einen namen welchen man nicht vergeben darf, oder eine kurzform etc. sonst würde sich wohl jeder, dem sein name nicht passt, umbenennen - und wo würde das hinführen? ich mag meinen namen auch nicht so besonders und hätte lieber einen anderen, aber wer weiß vielleicht findest du in ein paar jahren einen anderen namen viel schöner?dann wären die behörden mit nichts anderem mehr beschäftigt. in ganz seltenen ausnahmen wird das sicherlich gehen, ist aber auch mit hohen kosten verbunden und geht auch nicht von heute auf morgen, da du das wahrscheinlich vor gericht wirst einklagen müssen.

Wenn das Standesamt nach deiner Geburt der Meinung war, dass dir dein Name zuzumuten ist, dann wirst du auch jetzt nicht daran rütteln können. Zumal du ja noch einen zweiten Namen hast.

Begib dich in Therapie, um mit dem Namen leben zu können. Funktioniert das nicht, bekommst du vom Therapeuten ein entsprechendes Gutachten, das dir hilft, eine Änderung durchzusetzen.

Danke an alle die keine Ahnung zu diesen Thema haben aber trotzdem ihre Meinung freilegen wollen, ich hoffe es stört euch nicht das mich eure Meinung nicht im geringsten tangieren.

Mit freundlichen Grüßen

Solange du nicht 18 bist und ein triftiger Grund vorliegt wirst du deinen Namen nicht ändern können.


Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.

Was kann ein wichtiger Grund sein? Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:

  • Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz
  • Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
  • Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
  • Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs
  • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten

Einen solchen Antrag kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Ausländer, der im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik in Deutschland aufgenommen wurde, stellen.*


Quelle: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/anmelden-ummelden/aenderung-des-vor-oder-familiennamens/

Denke mal, das dies im Prinzip überall ähnlich ist.

Viele Grüße!

Chazsmyr


LadyKyoko 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 09:55

Ich danke dir vom Ganzen, Auf eine solche Antwort habe ich gehofft, meine Schwester Studiert Jura, und hat mir mitteilen können das es möglich ist den Namen zu ändern, die Hintergründe lagen ihr aber noch nicht so weit vor und ich wollte mich schnell ein bisschen informieren. Meine Name ist die Amerikanische Kurzform von einem Christlichen Namen und ich hatte gehofft die Langform zumindest annehmen zu können. liebe Grüße

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wie ist denn dein zweitname? meistens findet man auch nur das der name nicht zu einem passt, weil man es nicht gewöhnt ist ...das kann sich dann ja ändern :-)