Hallo!

Muss man bei der Rentenversicherung eine Namensänderung bekannt geben oder erfährt diese durch andere Stellen (evtl. Finanzamt?) von der Änderung? Ist es wirklich überall notwendig eine beglaubigte Kopie vorzulegen? Ich habe gehört, dass es nicht erlaubt ist, selbst eine Kopie der Eheurkunde oder des Personalausweises zu machen. Ich frage deshalb, weil jede Kopie, die das Standesamt macht 10 Euro kostet und das summiert sich ja dann ganz schön..

Danke für Eure Hilfe!