Hallo! Ich bin Tochter (22 Jahre alt) einer Mischehe und mir wurde in der DDR der polnische Name des Vaters gegeben. Dieser endet auf -i. Meine deutsche Geburtsurkunde der nicht mehr existierenden DDR, sowie der neue Pass, Perso etc. haben alle das -i am Ende des Nachnamens, wie mein Vater. Mein polnischer Pass, Perso, Führerschein und Fahrzeugschein tragen jedoch, wie es in slawischen Sprachen üblich ist, die weibliche Endung -a am Ende des Nachnamens. Nach deutschem Angleichunsgesetz darf man angeblich den Namen auf den des Vaters angleichen wenn man möchte - dem wurde allerdings nie zugestimmt (die DDR hat da natürlich auch nicht groß nachgefragt). Die Angleichung war nicht rechtens. Dann sind da natürlich noch die persönlichen Gründe: Mein Nachname ist nach slawischen Sprachregeln nicht korrekt und das stört mich als Polin und gleichzeitig Linguistin umso mehr. Ich werde täglich mit einem männlichen Namen angesprochen, dabei pocht man in Deutschland so sehr auf die Geschlechterunterscheidung (Stichwort: StudentINNEN und Studenten, etc.). Wie hoch wäre die Chance, dass meinem Antrag auf Namensänderung, also auf die weibliche Endung -a stattgegeben wird? Welche Gründe sollte man dringend angeben? Sollten es möglichst viele sein, oder lieber nur einer? Habt ihr Erfahrungen mit solchen Fällen?

Für Antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar...

Liebe Grüße! Maria