Namen von Vater annehmen?

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Ja ... klar ... wenn alle Beteiligten einverstanden sind, dann geht das ziemlich rasch und unkompliziert.

Wie ... ?

Danach erkundigst du dich am besten bei dem zuständigen Standesamt. dort wird man dir ganz genau sagen, was du alles an Dokumenten/Unterlagen brauchst und vorlegen musst ... und man wird dir auch ganz genau sagen, wie hoch sich die Kosten dafür belaufen.

Und man wird dir auch ganz genau sagen, welche Dokumente du sofort umschreiben lassen musst und welche nicht.

Wenn Du unter 18 bist - § 1617a Abs.1 Satz 2 BGB

Haben Deine Eltern allerdings nach dem Namenserwerb die gemeinsame Sorge erklärt, läuft wohl nichts mehr (§ 1617b Abs.1 BGB) - Ausschlussfrist von drei Monaten nach der Erklärung.

Wenn Du über 18 bist, brauchst Du einen 'wichtigen Grund' (§ 3 NamÄndG). Und der ist - jedenfalls nach dem, was Du mitteilst - weit und breit nicht erkennbar.

Gebühren im Standesamt (bei Erklärung nach dem BGB) http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/standesamt/gebuehren.html

Über die Kosten (Gebührenrahmen 2.50 € bis 1022,00 €) einer NÄ nach dem NamÄndG kann man sich Gedanken machen, wenn es halbwegs realistische Erfolgsaussichten gibt.

Erkundige dich beim Standesbeamten im Rathaus. Du mußt aber wichtige Gründe haben, einfach nur ich möchte gerne, reicht da nicht. Die Kosten dürften da sehr gering sein.

Sicher kannst Du den Namen Deines Vaters annehmen.