Kann ich beim Einschreiben an der Uni meinen 2. Vornamen weglassen, auch wenn er im Perso steht?

4 Antworten

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Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden.

Für eine rechtsgültige Unterschrift bedarf es nur des Nachnamens.


Ifm001  06.06.2016, 20:20

In der Bundesrepublik Deutschland wird schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden.

das ist nicht richtig. In meinen ersten Personalausweisen (ab Anfang der 1980er) wurde mein Rufname noch extra unterstrichen.

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Solange zwischen den beiden Vornamen kein Bindestrich ist, kannst Du den zweiten jederzeit weglassen. Auch ich habe 2 Vornamen, geb aber immer nur den ersten an (den ich auch meist buchstabieren muss!)

Ja und? ich heiße Michael Kurt Walter xxx und fast alle offiziellen Schreiben werden auf Michael ausgestellt. Bankkonto, Kreditkarten, Zeugnise von Schulen, Rentenbescheid usw. Alles wird nur auf den Ruf- und Familiennamen ausgestellt.

Anders ist es wohl, wenn es sich um einen Doppelnamen handelt, also z.b. Eva-Maria, Karl-Friedrich usw.

Natürlich musst du den Namen nennen. Wenn du fertig bist mit dem Studium gibt es ja auch ein Zeugnis. Da steht dann natürlich der Name drauf, mit dem du dich immatrikuliert hast. Außerdem musst du der Uni auch eine Bestätigung von deiner Krankenkasse zuschicken, dass du versichert bist. (Dazu wirst du in der Regel nach der Immatrikulation aufgefordert). Ich gehe mal davon aus, dass bei der Krankenkasse auch dein vollständiger Name angeben ist. Den Namen weglassen geht nicht. 


Takaki 
Fragesteller
 13.07.2015, 13:34

Es klingt grad so, als hättest du mich so verstanden, dass cih meinen kompletten Namen nicht angeben will. Ich habe nur von meinem 2. Vornamen geredet (welcher in sich wiederum ein Doppelname mit Bindestrich ist).

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Ifm001  13.07.2015, 13:39
@Takaki

Wenn er mit Bindestrich geschrieben ist, muss er mit angegeben werden.

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Takaki 
Fragesteller
 13.07.2015, 16:37
@Ifm001

Arghh .. also mein Name ist "[1. Vorname] Horst-Günther [Nachname]". Das "Horst-Günther" will ich weglassen und nur "[1. Vorname] [Nachname]" hinschreiben.

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Ifm001  13.07.2015, 13:34

Natürlich geht das. Mache ich schon mein ganzes Leben so. Kein Amt, kein Kreditinstitut, keine Krankenkasse noch irgendwelche Bildungseinrichtungen o. ä. hat damit ein Problem. 

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