Hallo zusammen,

wir sind letzte Woche schon vor Ende unseres Mietvertrags (endet am 31.5.) aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Mit dem Vermieter hat bereits die Wohnungsübergabe stattgefunden bei der wir ein Protokoll erhalten haben das alles in Ordnung ist. Nach Absprache mit dem Vermieter wurde ein Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens nach dem Übergabetermin durchgeführt. Da wir selbst nicht mehr am alten Wohnort anwesend sein konnten, hat der Vermieter die Arbeiten des Parkettlegers überwacht und laut dessen Aussage auch zufrieden abgenommen - Beweisfotos für die ordentliche Arbeit liegen uns vor.

Nun haben wir einen Anruf vom Vermieter erhalten daß die elektrischen Rolladen auf dem Balkon nicht mehr funktionsfähig seien. Die Frage ob wir schon jemanden für eine Reparatur beauftragt hätten, zielte wohl darauf ab daß man uns die Kostenübernahme dafür aufdrücken will. Wir haben zwar noch keine weiteren Infos hierzu vom Vermieter, rechnen aber damit daß er uns die Reparatur in Rechnung stellen will.

Im Mietvertrag sind die Rolladen bei den Schönheitsreparaturen nicht erwähnt, da geht es nur ums Tapezieren und Streichen.

Es gibt einen weiteren Paragraphen der besagt daß man Schäden an Haus und Wohnung sofort anzeigen muß und für verspätet angezeigte Schäden haften muß. Wir haben die Rolladen aber in den ganzen vier Jahren die wir dort gewohnt haben nie benutzt weil uns das zu dunkel war. Zählt das dann trotzdem als verspätete Anzeige die uns zur Last gelegt werden kann?

Desweiteren steht im Vertrag daß wir beweisen müssen daß ein Verschulden unsererseits nicht vorgelegen hat. Wie kann man so etwas in so einem Fall nachweisen? Wir können aufgrund der großen Entfernung auch nicht mal eben zur alten Wohnung fahren um das vor Ort zu klären.

Zuguterletzt haben wir auch eine Kleinreparaturklausel im Vertrag, die besagt daß wir Bagatellschäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu 80 Euro im Einzelfall mit tragen müssen. In diesem Paragraphen sind dann u.a. auch Rolladen mit aufgeführt.

Bedeutet dies unterm Strich daß wir 80 Euro an der anfallenden Reparatur tragen müssen oder kann man uns das nicht mehr anlasten weil wir schon ein Übergabeprotokoll haben das besagt daß mit der Wohnung alles in Ordnung sei? Es sei vielleicht auch noch erwähnt daß wir den Parkettboden aufgrund teilweise eigenem Verschulden auf eigene Kosten haben reparieren lassen, das könnte u.U. auch schon als "Kleinreparatur" gelten, oder?