Hallo!

Ich wohne in einer Mietwohnung, in der der Vermieter eine Gastherme älterer Bauart installiert hat. Des öfteren fällt diese aus, so dass die Wartungsfima (vom VM angefordert) bei uns ein und aus geht. Zusätzlich kommt der amtliche Schonsteinfeger und misst die Werte!

Bei der letzten Messung des Schonsteifegers wurde die Therme gesperrt, da eine Gaskonzentration im Gesundheitsgefährdenen Bereich im Raum gemessen wurde. Das Messprotokoll wurde dem VM zugesandt.

Dann kam erneut die Wartungsfirma, reinigte zum wiederholten Mal etwas, und verschwand. Der Schonsteifeger gab die Therme nach Messung wieder frei, obwohl die Werte die zulässigen Grenzwerte nur gering unterschritten.

Nun meine Frage:::

  • Wie viel Mietminderung kann ich gegen über dem VM geltend machen? Bitte gebt dabei stehts Verweise auf Gerichtsurteile oder Gesetze an, da eine all zu pauschale Aussage mir nicht weiter hilft.
  • In welcher Höhe kann ich meine aufgewendete Zeit gegenüber den VM geltend machen? Schließlich habe ich immer Überstunden/Frei bei meinem Arbeitgeber nehmen müssen.

VG robix2014