Mietrecht neuer Bodenbelag nach Wasserschaden

Hallo, wir hatten einen Wasserschaden durch ein kaputtes Abwasserrohr in unserer Wohnung, dadurch ist der Teppich im Flur durch das dreckige Wasser, dass von unten hoch gedrückt hat nicht mehr nutzbar, dieser war festgeklebt und somit fällt es unter Gebäudeversicherung. So nun wurde der Schaden behoben aber wegen dem Teppich wurde ewig nichts gemacht, wir sollten die Stelle bloß hochklappen, damit der Boden darunter trocknen kann. Die Versicherung hat sich das angeguckt, und ihr OK gegeben, so nun haben wir eigentlich schon angeben, dass uns lieber ist, wenn in den Flur Linoleum in Laminat Optik verlegt wird, weil in einen Flur einfach kein Teppich gehört. So nun kommen die nach ca. 7 Monaten und reisen den alten Teppich endlich raus und jetzt kommen die an und legen einen total hässlichen Teppich rein, der nicht mal im geringsten so hochwertig ist, wie der der vorher drin war, obwohl wir uns ja Linoleum gewünscht haben. Meine Frage ist was können wir jetzt machen? Wir haben auch von unsere letzten Nebenkostenabrechnung 200 Euro einbehalten um der Forderung mit dem Boden mehr Nachdruck zu verleihen, können wir das Geld jetzt einbehalten, um selbst einen Boden zu verlegen, den wir eigentlich abgemacht hatten? Weil der jetzt wirklich gar nicht geht, ist wohl der billigste den sie finden konnten. Und dürfen wir das Schreiben der Versicherung sehen, mit dem Betrag den Sie für die Reparatur bewilligt bekommen haben?

Mietrecht, Boden, Wasserschaden
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.