Ich habe eine Spinne in einem Glas gefangen, da wollte sie dann gar nicht mehr raus, also habe ich das Glas außen auf die Fensterbank gestellt und leider vergessen, es wieder reinzuholen. Es blieb dann eine Nach draußen stehen. Ich weiß, dass das gefährlich ist, es war ein Fehler, wird nicht wieder vorkommen. Jetzt aber wollen mich meine Vermieter deswegen kündigen. Ist das zulässig? Ich wohne in einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss, meine Vermieter wohnen unter mir. Sie sind starke Raucher und der kalte Rauch zieht häufig in meine Wohnung, sodass es erbärmlich stinkt. Deswegen habe ich oft das Fenster auf Kipp, manchmal auch über Nacht (jedoch nicht im Winter, wenn es auskühlen könnte). Meine Vermieter bestehen darauf, dass ich das Fenster schließe, wenn ich weg bin und Rolladen runter mache. Können sie mir solche Vorschriften machen? Ich bin sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann!