Verjährungsfrist bei Gerichtskosten?

Hallo liebe "Gute Frage" Community,

uns erreichte eine Email mit einem Fall den wir so in den 20 Jahren unserer Firma noch nicht erlebt haben. Erste Gespräche mit Anwälten brachten völlig unterschiedliche Ergebnisse zu dem Fall. Ich dachte mir also, wir stellen das hier bei Gute Frage ein um zu sehen wie die Antworten ausfallen.

Die Fragen die sich stellen sind, kann diese Forderung aus dem jahr 2006 noch geltend gemacht werden oder nicht? Wir zahlen unsere Rechnungen, auch solche aus Rechtsstreitigkeiten, immer. Die Hauptforderung wurde beglichen, es geht nur um die Gerichtskosten die wohl irgendwie untergegangen sind, was die Gegenseite auch zugibt. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt 10 Jahre, wir haben durch einen nachweissbaren Wasserschaden im Jahr 2013 keine Unterlagen mehr aus dem Jahr 2005/6/7. Da wir in dieser Zeit hunderte Buchungen pro Monat hatten ist es nicht mehr nachzuvollziehen ob die Rechnung eventuell sogar beglichen wurde.

Wie ist hier vorzugehen? Ideen?


Anbei der Text:

Sehr geehrte XXX sehr geehrter XXX,

Ich hoffe es ist in Ihrem Sinne, wenn ich sie in dieser Sache auf direktem Wege kontaktiere, da ich davon ausgehe, dass sie - wie ich - eine schnelle Erledigung der Angelegenheit bevorzugen.

Im Zuge einer Betriebsprüfung trat unser Gerichtsverfahren aus den Jahren 2005/2006 vor dem AG XXX zu Tage.

Nach Durchsicht der Unterlagen hatte die damals von uns konsultierte Kanzlei XXX lediglich die Forderung aus dem Urteil vom 23.01.2006 nicht jedoch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.03.2006 beigetrieben, da wir einen entsprechenden expliziten Auftrag nicht beantwortet hatten.

Ein entsprechender Scan liegt an. Ein gerichtlicher Titel unterliegt nicht der 3-jährigen Regelverjährung. Die Gesamtsumme beläuft sich inkl. der angefallenen Zinsen auf € XXX.

Ich bitte um Mitteilung, bis wann sie den Betrag auf unser Konto XXX zum Ausgleich bringen können.


Vielen Dank an Alle :-)

Rechtsanwalt, Gericht, Verjährung
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