Hallo zusammen,

bisher wurde in unserem Mehrpartienhaus eine Kehrwoche durchgeführt. Nun wollen die Vermieter ein externes Unternehmen beauftragen und die Kosten hierfür umlegen.

Nun habe ich im Mietvertrag nur stehen, dass bei Versäumnis ein Reinigungsdienst angagiert werden darf. Zusätzlich steht eine Klausel (kleingedruckt) auf der Rückseite der Nebenkostenabrechnung das der Mieter die Kosten für Reinigung zu tragen hat. In der Hausordnung findet sich nichts hierzu. Die Frage wäre nun ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt zum Mietvertrag zählt, bzw. ob der Vermieter so etwas durchsetzten kann.

Danke im Voraus! Jenny