Kann ich bei einer Lieferverzögerung beim Autokauf auf einen Leihwagen bestehen?

Liebe Community,

ich habe bei einem EU Autohändler im Juli einen Kaufvertrag abgeschlossen und somit ein neues Fahrzeug erworben. Im Kaufvertrag steht "unverbindliche Lieferzeit: 4-7 Monate". Soweit gibt es auch kein Problem.

Mitte November teilte mir der Autohändler jedoch mit, dass das Fahrzeug gebaut sei und in ca. zwei Wochen zu seinem Autohaus geliefert werden würde.

In der ersten Dezemberwoche kam dann per E-Mail die Nachricht, dass der Wagen da sei und er nur noch die Papiere fertig macht und mir diese dann mit der Post zukommen lässt.

In der Folge dessen, habe ich dann mein damaliges Fahrzeug verkauft, da ich davon ausgegangen bin, in wenigen Tagen mein Fahrzeug zu bekommen.

Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich zwei Wochen später dann die Mitteilung von seiner Mitarbeiterin, dass der Chef sich vertan hat und das Fahrzeug erst nächstes Jahr kommt.

Anfang Januar bekam ich von einer Mitarbeiterin die Information, dass der Wagen gebaut sei und schon eine Fahrzeugidentnummer besitzt. Diese wurde mir auf spätere Nachfrage auch eine Weile später mitgeteilt.

Anfang März bekam ich dann die Nachricht, dass der Zulieferer sich wohl vertan hat und die Fahrzeugidentnummer von einem Fahrzeug für einen anderen Kunden sei. Mein Fahrzeug ist noch nicht gebaut.

Am 10.03 waren es dann nun 8 Monate her, dass der Kaufvertrag vereinbart wurde.

Auf meine Nachfrage hin, ob mir eine Übergangslösung geboten werden könnte, , da ich aktuell kein Fahrzeug besitze, wurde dies verneint. Ich habe jedoch mein Fahrzeug in dem Glauben verkauft, die Aussage vom Händler, dass das Fahrzeug da sei, wahr ist. Die Frage ist, ob ich aufgrund dessen Anspruch auf einen Leihwagen habe, bis mein gekauftes Fahrzeug geliefert wird.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt oder jemand schonmal etwas gleiches/ähnliches Erlebt hat, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Leihwagen, Vertragsrecht, Frist, Auto und Motorrad
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