Wir sind seit dem 01.12.2013 in einem Mietvertrag, an den wir für mindestens 2 Jahre gebunden sind. Diese laufen demnächst ab und wir möchten hier ausziehen weil es uns einfach nicht mehr gefällt und wir nicht ganz zufrieden mit der Wohnung sind. Habe mir jetzt aber den Mietvertrag nochmal durchgelesen bezüglich der Kündigung und einen Punkt entdeckt, der mir nicht ganz klar wird. "Die Mietparteien verzichten wechselseitig für zwei Jahre gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig" Mir ist jetzt nicht ganz klar ob wir zum 30.11.2015 kündigen können oder doch erst 3 Monate später.

Vielen dank schonmal im Vorraus