Seit gut neun Jahren lebt meine Lebensgefährtin mit Ihrem Sohn (21 Jahre alt) bei mir in meinem Haus. Es besteht kein Mietvertrag und die beiden zahlen auch keine Miete bei mir. Dafür beteiligt sich die Mutter am Lebensbedarf und an den Nebenkosten. Auf Grund eines Vorfalls von Mitte Juni, (tätlicher Angriff / Körperverletzung) habe ich den Sohn mit Frist bis zum 31.08.2015 von Haus und Grund verwiesen. Meine Versuche mit dem jungen Mann ein Gespräch zu führen verliefen im Sande. Auch zeigt er keinerlei Reue, daher steht mein Entschluss fest in am 01.09. vor die Tür zu setzen. Nachdem meine Gesprächsversuche keinen Erfolg brachten, habe ich den Verweis mit Datum als Hausverweis schriftlich ausgesprochen. Nun meine Frage: Schützt den Sohn das Mietrecht, da aus Gewohnheitsrecht Mietrecht geworden ist, sprich, muss ich vorsorglich eine Mietkündigung aussprechen oder ist es ausreichend den Haus und Grundverweis durch zu setzen? (Grund für die Fristlose Kündigung liegt so oder so vor)
Ich bedanke mich für Eure Antworten, besonders wenn diese juristisch belegbar sind.