Pediküre - allgemeine Fragen, wer von euch hat Erfahrung?

Holla Community,

da ich bisher noch nie bei einer Pediküre war, da aber doch mal hin wal, hätte ich hier mal vorab ein paar Fragen an euch:

1) Gibt man da zusätzlich bei der Bezahlung noch Trinkgeld? Wenn ich zum Frisör gehe, gebe ich ja auch noch ein oder zwei Euro zusätzlich für die Mitarbeiterin, die meine Haare geschnitten hat. Ist das bei einem Kosmetikstudio auch Gang und Gebe?

2) Wie "kitzlig" darf man da sein? ;-) Ich bin sehr sensibel an den Füßen, habe da ein wenig Bedenken, dass ich ständig mit dem Fuß zucke oder was schief läuft, weil die Kosmetikerin mich dann aus Versehen schneidet oder so. Ich schätze, dass ich das vorweg erwähnen sollte. Was könnt ihr sagen, die da schon öfters sowas haben machen lassen?

3) Was ist der Unterschied zwischen einer kosmetischen, klassischen und medizinischen Pediküre? Ich wollte halt da hin, da ich halt Hornhaut an der Ferse habe und meinen Füßen auch mal was gutes tun mit Massage und Maske etc. was man da so machen lässt. Preislich sind da ja schon ein paar Euro Unterschied:

med. Pediküre kostet 30€ (keine Zeitangabe)

klassische Pediküre kostet 24€ (30min)

Spa-Pediküre kostet 39€ (60 min)

Bin da unschlüssig, was sinnvoll ist. Da ich kein Diabetiker bin, denke ich mal, dass eine medizinische Pediküre wohl kaum nötig sein wird, da ich online gelesen habe, dass dies vorallem bei Diabetikern ratsam ist.

4) Ich denke mal, ich sollte kurz vor dem Termin zu Hause die Füße mal durchwaschen. Aber so denke nun mal nur ich, immerhin vermute ich mal, dass man da nicht einfach so hingeht und der Kosmetikerin dann die Füße, auf denen man den ganzen Tag unterwegs war dann so behandeln. Oder findet die "Fußwäsche" dann zusammen mit dem Fußbad statt, dass vor der eigentlichen Pedi kommt? Weiß nicht, wie macht ihr das?

Für ein paar Erfahrungen von euch und Beantwortung meiner Fragen bin ich euch sehr dankbar!

Kosmetik, Fußpflege, pediküre, Spa
Darf der Vermieter offene Posten mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Holla Community,

am Samstag (gestern) hat mir der Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2014 übergeben. Was mich verwunderte, dass obwohl ich eigentlich eine Gutschrift rausbekommen sollte, diese einfach so mit der, anfang des Jahres von mir durchgeführten MIetminderung, verrechnet wurde - ergo ich bekomme nichts raus.

Die Mietminderung habe ich durchgeführt, da die Wohnung bauliche Mängel hat (es regnet in der Küchre rein, wenns draußen regnet, extreme Zugluft an Fenstern, Gestank aus Nachbarwohnung zieht in meine) und mein Nachbar unter mir permanent den Hausfrieden gestört hat (und nachwievor noch stört). Ja, ich habe es etliche Male versucht persönlich mit dem Nachbarn zu klären, aber ohne Erfolg. Ich habe im Mietshaus (6 Parteien) als einziger die Miete gemindert, da die anderen Angst vorm Vermieter haben. Hat nix gebracht, Vermieter hat mal Null unternommen und mein Nachbar lärmt nachwievor. Habe nach drei Monaten Mietminderung wieder die volle Miete gezahlt, so dass ich nicht mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand komme und evtl. gekündigt werde.

Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass er nach einem Urteil vom Amtsgericht Bremen (Urteil vom 9. März 2011 (Az. 17 C 105/10)) die Minderung beim störenden Nachbarn einholen darf. Jedoch bekam ich in den letzten Monaten immer wieder nur ein Schreiben, dass ich bitte endlich zahlen möchte.

Was mich nun stutzig macht, darf der Vermieter einfach so offene Posten aus der Mietminderung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen? Ist dies rechtens?

Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht und den Rechtsweg einzuschlagen ist langwierig.

Kann mir jemand zufällig einen Rat geben, ob dies erlaubt ist?

Danke!

Mietrecht, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung
Müll auf Balkon lagern erlaubt? - rechtliche Grundlage

Hallo Community,

da mein Nachbar unter mir all seine Rechte schamlos ausnutzt, aber seine Pflichten nicht erfüllt, dreh ich echt bald am Rad. Zum Rauchen (ältere Frage von mir) und dem immerwiederkehrenden Lärm zur Ruhezeit, kommt noch hinzu dass der seinen Müll auf dem Balkon lagert.

Sein Balkon liegt direkt unter meinem und der hat nun schon seit vier (!!) Wochen seinen Kunststoffmüll, sowie Lappen, Lumpen und anderes Zeugs auf seinem Balkon stehen/liegen. Alle vier Wochen werden die gelben Säcke abgeholt und der Herr hat sich nicht mal bequemt, seine Säcke an die Straße zu stellen, die liegen immer noch dort.

Voriges Wochenende als es recht warm war habe ich beobachtet, dass da schon einiges an Fliegen bei dem da unten rum macht und auch ich hatte mehr FLiegen bei mir in der Wohnung, wenn ich meine Balkontüre geöffnet habe.

Ich habe mit dem Kerl geredet und angeblich "wolle er seinen Müll nun im Keller lagern", aber er hat nix gemacht. Im Gegenteil, er hat noch mehr Unrat auf dem Balkon liegen als vorher. Wenn ich von oben mal runter schiele (soweit ich seinen Balkon sehen kann, dann fällt mir bald die Kinnlade runter. Da liegen 6 große Mülltüten, 2 gelbe Säcke und anderer Unrat.

Beim Vermieter habe ich das auch schon mehrfach angemahnt, doch der sagt nur, man kann nichts machen, solange der Müll sich unterhalb der Obergrenze des Sichtschutzes befindet. Jedoch sieht man den ganzen Unrat, der unterhalb des Sichtschutzes (4-5 cm Luft unterhalb) herausragt und es riecht (noch riechts nur) manchmal echt komisch.

Laut unserer Hausordnung ist es Pflicht aller Bewohner, dass man das Haus und Grundstück pflegen soll und dafür Sorge zu tragen hat, dass es ein sauberes Außenbild gibt. Dies ist ja denke ich mal nicht gegeben. Ferner steht auch darin, dass Müll in den dafür bereitstehenden Containern zu lagern ist. Kunststoffmüll lagern wir anderen Personen im Haus entweder in der Wohnung oder im eigenen Kellerabteil.

Dieser Zustand da unten schlägt mir und einer Nachbarin gewaltig auf den Magen. Es sieht fürchterlich aus. Nur mit einer einfachen Mietminderung komm ich net weiter, da ich meinen Balkon ja auch nutzen will.

Habe lange gesucht, aber leider kein rechtliches Urteil gefunden für meinen Fall. Kann mir bitte irgendjemand hier weiterhelfen? Der Nachbar unter mir treibt mich echt noch in den Wahnsinn... zumal der das Haus auch nicht kehrt oder sauber hält, wenn er dran ist (ist auch im Mietvertrag so geregelt, dass man im Wechsel dran ist). WAS Kann ich da noch machen???

Mietwohnung, Mietrecht, Balkon
Hartz IV mit Nebenjob - mögliche Sanktionen bei Überaschreiten der 450€?

Hallo Community,

da ich über Google zu meinem Fall keine aussagekräftige Lösung gefunden habe, versuche ich es mal bei euch.

Kurz ein paar wichtige Infos dazu:

Ich bin arbeitssuchend und seit November 2013 in AL II gerutscht. Vom 01.10 bis 31.12 habe ich einen Minijob gehabt (befristeter Vertrag) und habe einen fixen Stundenlohn genannt bekommen. Um den Minijob so gut es geht auszunutzen, habe ich nach Möglichkeit so gearbeitet, dass ich möglichst nahe an die 450€ rankomme, aber tunlichst darunterbleibe. Von meinen Stunden her klappte es auch und ich bin eigentlich in den drei Monaten unter den 450€.

Nun habe ich meine Nebeneinkommensbescheinigung per Post erhalten und musste feststellen, dass ich 451,52€ brutto verdient habe. Ich habe eben angerufen und von der Lohnstelle erfahren, dass es eine für Dezember eine Anpassung der Stundenlöhne gab. Dies hat mein Chef mir versäumt mitzuteilen und ich wusste davon wie gesagt rein gar nichts. Der Chef ist derzeit nicht erreichbar und ich stehe nun ziemlich besch da.

Stimmt es, dass das Jobcenter hergehen kann und mir wegen den 1,52€, mit denen ich über den 450€ liege mir sämtliche Bezüge streichen kann? Immerhin bin ich in deren Augen ja für Dezember nicht mehr leistungsberechtigt, da ich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bin. Ich bin gerade echt am verzweifeln und weiß nicht wie ich in den kommenden Wochen das ganze finanziell schaffen soll.

Das Geld von meinem Nebenjob erhalte ich Ende Januar (zum letzten des Folgemonats) und würde wahrscheinlich Ende Januar keine Bezüge für Februar beziehen - sprich ich bekomme keinen Zuschuss zur Miete und Gas und hätte dann unterm Strich gerade mal knappe 20€ für Lebensmittel für 4 Wochen.

Bin für jeden hilfreichen Rat sehr dankbar!

Nebenjob, Minijob, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sanktion
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