Darf mein Vermieter im Mietvertrag die Mietminderung wegen Gaststättenlärm wirksam ausschließen?

Ich wohne nun seit Anfang September 2015 in einer neuen Mietwohnung im 4. OG. Die Wohnung ist super. Außer das etwa 2-3 x in der Woche nachts die Musik der Gaststätte im Erdgeschoss so laut ist, dass man kaum einschlafen kann. Ich habe das ganze auch schon öfters gemessen, es sind zwischen 50 und 80 dB meist zwischen 22 und 7 Uhr morgens. Im Mietvertrag habe ich gesehen, dass der Vermieter Mietminderungen wegen Beeinträchtigungen dieser Gaststätte ausgeschlossen hat: "den Mietern ist bekannt, dass im EG derzeit die Bar "..." (Name kann sich aber jederzeit ändern in einen sonstigen ähnlichen Gastronomie und Erlebnisbetrieb) befindet. Der Betrieb hat auch die Betriebserlaubnis für Livemusik, Diskobetrieb und After-Hour-Betrieb. Damit im Zusammenhang stehende Emissionen sind dem Mieter bewusst und dürfen zu keine Mietminderung oder auch nicht Einbehalt führen. Mängelansprüche hieraus gelten bereits heute als ausgeschlossen.

Ich habe mehrere widersprüchliche Infos im Internet gefunden die sich zum einen auf § 536 BGB ("Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.") beziehen, zum anderen auf § 536b BGB ("Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme").

Was kann ich in diesem Fall tun, oder muss ich das jetzt so hinnehmen?

Mietrecht, Mietminderung, Lärm, gaststätte, Ausschluß
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