Frage; Ich habe im April diesen Jahres einen Mietvertrag für ein kleines Dachappartment abgeschlossen. Dieses enthielt zunächst keinerlei Küche und war nur durch eine normale Zimmertür von der Nachbarwohnung abgegrenzt. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß eine Mieterhöhung nach Einbau einer Küche stattfinden wird, allerdings keine genaue Höhe derselben. Nun hat mein Vermieter im Zeitraum von drei Monaten, in sehr schleppendem Tempo, währenddessen ich quasi in einer Baustelle gewohnt habe, in Eigenbau eine Küche eingebaut, zwei Dachfenster eingebaut, sowie die Tür zur Nachbarwohnung in Trockenbauweise geschlossen. Die Umbauarbeiten waren ungefähr zum 31.07.2015 beendet, wobei der gesamte Ausbau sehr laienhaft durchgeführt wurde. Jetzt teilt mir mein Vermieter zum Datum 12.10.2015 mit, dass er nun rückwirkend zum 01.08.2015 eine Mieterhöhung von 265€ auf 325€ von mir verlangt. Also knappe zwanzig Prozent, die ich rückwirkend zu zahlen habe. Kann er das, wenn im ursprünglichen Mietvertrag die unbestimmte Erhöhung bereits angekündigt war? Muss er keine Fristen einhalten?

Als zusätzliches Schmankerl, fordert er mich auf, ab 31.10.2015 meinen Stromzähler umzumelden, wobei im Mietvertrag klar vereinbart ist, dass Strom und Wasser im Mietpreis INKLUSIVE enthalten ist.

Lohnt es hier als Kleinverdiener zu kämpfen? Der Mann ist mehrfacher Millionär und in der Nachbarschaft als sehr streit und klagefreudig bekannt?