zu viele Quadratmeter - wer ist in der Nachweispflicht?
Hallöchen, ich hatte das Gefühl, dass die Wohnung kleiner ist, als im Vertrag angegeben.
Also habe ich mir ein Lasermessgerät geholt und jeden Raum nachgemessen. Und siehe da: sie ist tatsächlich kleiner. Und sogar mehr als 10 %. Also ist eine Mietminderung rechtens. (55 sind angegeben, 48 sind es)
Nun zur entscheidenden Frage: reicht es aus, dass ich es dem Vermieter anzeige und ER ist in der Nachweispflicht, oder aber muss ICH es ihm nachweisen?
Mietrecht,
wohnflaeche