Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Beim Autokauf betrogen, was tun?

Hallo liebe Community,

wie die Überschrift schon sagt bin ich offenbar einem Betrüger auf dem Leim gegangen...

Zur Geschichte: Da mein geliebter Wagen nun 150.000 km nach 6 Jahren auf dem Buckel hatte und de Reparaturen immer häufiger und kostspieliger wurden, entschloss ich mich, mir einen "neuen" Gebrauchten zu kaufen. Da ich mir nun einen langjährigen Herzenswunsch erfüllen wollte, sollte es ein Peugeot 206cc sein mit möglichst geringer km-Laufleistung.

So fand ich am 17.04.2015 einen gebrauchten. Da ich die Preise in verschiedenen Portalen verglich, war die Angaben für mich Plausiebel: 63.000km, EZ 2006, TÜV/AU neu, 4000 Euro.

Ich fuhr zum Händler hin, machte eine Probefahrt. Ich fuhr am darauffolgenden Tag noch einmal hin, da ich meine Entscheidung überschlafen wollte. Und natürlich war ich vor Begeisterung so blind, dass ich den Wagen kaufte....

Der Händler nahm meinen Wagen in Zahlung, einen Chevrolet Matiz, Bj. 2009, 150.000 km. Was mich schon wunderte war, dass mir ein Preis von 1300 Euro angeboten wurde und bis zur Fahrzeugübergabe niemand Interesse daran hatte, sich meinen Wagen einmal genauer anzuschauen.

Nun gut, die Fahrzeugübergabe fand nun am am 24.04.2015 statt.

Am vergangenen Wochenende fuhr ich den neuen auch ausgiebig Probe, bisher ist alles gut. Allerdings tauchte schon da ein Bauchgefühl auf, dass irgendetwas nicht stimmt.

Nun habe ich im Internet verfolgt, was denn wohl mit meinem geliebten Wagen passiert. Und siehe da: Nun tauchte er gestern im Internet auf, bei einem anderen Händler etwa 100 km entfernt von hier.

Die Angaben dort stimmen nicht zu 100% überein, allerdings gibt es schon einige äußerst individuelle Dinge an meinem Wagen (es war ein EU-Importfahrzeug und weicht daher von den deutschen Serienmodellen ab).

Allerdings soll mein Wagen dort nun 2000 Euro mehr kosten als ich bekommen habe (klar, der Händler will ja auch etwas Gewinn machen), allerdings soll er statt 150.000 km angeblich nur 17.000 km gelaufen sein. Das heißt, es fehlen 120.000 km auf dem Tacho!!!

Da ich hier noch ein Schreiben eines Fahrzeugrückrufes meines alten Wagen habe, auf dem die Fahrgestellnummer steht, beabsichtige ich, meinen alten zu besichtigen und hierbei die Fahrgestellnummer zu vergleichen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich mein Wagen ist, wobei ich aufgrund der Fotos mit 99%iger Sicherheit sagen kann, dass er es ist.

Ich konnte dank Telefonbuch nun auch die Rufnummer des Vorbesitzers meines neuen ausfindig machen. Diesen werde ich gleich kontaktieren und mich nach dem Kilometerstand erkundigen.

Ich gehe nun wirklich fest davon aus, dass ich mit dem neuen betrogen wurde.

Was kann ich nun machen? Da ich gezielt nach einem Wagen mit geringerer Laufleistung gesucht habe, wäre ich den Wagen bei höherer Laufleistung nicht einmal besichtigen gegangen.

Gibt es die Chance, von allen Kaufverträgen zurückzutreten wegen arglistiger Täuschung? Das heißt auch, dass ich meinen alten Wagen zurück bekomme?

Vielen Dank!

Auto, Betrug, Autokauf
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