Guten Abend zusammen,

ich habe gerade folgenden Fall:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 16 Wohneinheiten. Uns wurde via Aushang von unserer Hausverwaltung mitgeteilt, dass am 01.10. eine Firma die Funktionstüchtigkeit der in den Wohnungen verbauten Rauchwarnmelder prüfen wird. Auf Grund eines erhöhten Arbeitsaufkommens an diesem Tag konnte ich nicht rechtzeitig zu Hause sein, um den Mitarbeiter der Fremdfirma in meine Wohnung zu lassen.

Der zweite Prüftermin war dann der 08.10., an welchem ich dann auch zu Hause war und die Melder geprüft wurden.

Heute hatte ich dann ein Schreiben meiner Hausverwaltung im Briefkasten, laut welcher ich doch bitte die Kosten für den 2. Termin überweisen soll.

Meine Frage ist jetzt, ob ich diese, von meiner Hausverwaltung als vermeidbare, Kosten übernehmen muss und falls ja, in welchem Paragraph dies geregelt ist. Immerhin habe ich dem Termin am 01.10. nie zugestimmt, eine vorherige Anfrage, ob dieser 1. Termin denn passen würde, gab es seitens unserer Hausverwaltung auch nicht.