Hallo,

kann mir jemand sagen wo man Infos zu dem Thema "Wasserdruck in Mietwohnung" bekommt? Es muss ja eine rechtliche Vorgabe geben.

Ich habe hier was gefunden: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm Ich komme aus BW. Dieser Artikel beschreibt berliner Vorgaben. Gibt es auch was allgemeines für ganz Deutschland oder wenigstens für BW?

Ich wohne im 5. OG und der Wasserdruck ist nicht besonders stark. Aus früheren Wohnungen bin ich deutlich anderen Wasserdruck gewohnt.

Das Haus ist ein Neubau (~3 Jahre alt) und sollte doch entsprechend gute Wasserleitungen haben... Nach den Infos des berliner Mietvereins wäre für meine Wohnung mind. 4,5 bar einzuhalten.

Was mich auch sehr verwundert hat: Man kennt es ja, dass Warmwasser etwas braucht bis es ankommt. Hier dauert es auch recht lange aber okay. Was jedoch sehr komisch ist: Im Sommer kommt bei dem kalten Wasser auch erst mal lange warmes Wasser, bis endlich mal kaltes kommt. Und das ist auch nicht so kalt wie ich es aus früheren Wohnungen kenne... Sehr störend wenn man die Füße in "kaltes" Wasser halten möchte...

Kann mir jemand Regelungen bzw. Gesetzesvorgaben bezüglich "Wasserversorgung in einer Mietwohnung" schicken?

Das wäre super, danke euch :-)

EDIT:

Es geht hier in erster Linie bzw. ausschließlich um den Wasserdruck.

Das Thema warmes Wasser bei kaltem Wasser rauslassen ist nur eine Nebeninfo.