Küche wurde mir vom Vermieter kostenlos überlassen, ich selbst hatte keinen Kontakt zum Vormieter. Ich werde sie aber nicht mitnehmen in die neue Wohnung und würde sie ebenfalls unentgeltlich abgeben. Bin ich verpflichtete sie zu entsorgen, falls der Nachmieter sie nicht übernimmt ?

Nachtrag:

Folgender Worlaut im Mietvertrag:

"Vermietet werden im Haus [Adresse] folgende Räume: 2 Zimmer, mit Küche, 1 Bad, mit Toilette, 1 Kellerraum, als Appartement, wie gesehen."

Somit ist die Küche doch vermietet und Eigentum des Vermieters ?