Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen? Meine Mutter ist nach dem Einkauf, worin sich in den Einkaufstüten auch 2 Glas Flaschen befanden auf dem Eingangsweg zu Haustür gestürzt durch eine aufgehebelte Bodenplatte. Die Bodenplatte ist durch eine Baumwurzel eines Baumes am Rand vom Gehweg aufgehebelt worden(Was alles zum Grundstück des Vermieters gehört, weil es eine Mietwohnanlage ist). Dies wurde schon mehrfach von anderen Mieter beim Vermieter angezeigt, aber es wurde nicht beseitig der Mängel. Durch die erwähnten Flaschen vom Einkauf, die beim Sturz natürlich kaputt gingen ist Sie mit dem Linken Handgelenk beim Sturz verletzt. Das Ergebniss aus dem Sturz ein Durchtrennter Nerv und beschädigtes Blutgefaess am linken Handgelenk, wodurch der kleine Finger taub ist und sie 3 Monate nun mit Schiene rumlaufen muss. Hinzu kommt die Heilung sehr langfristig ist, weil der Nerv eine Weile brauch um wieder zu heilen und gegebenfalls auch gar nicht heilen kann und eine Dauerschädigung davon tragen wird. Die Frage ist hat Sie Schadensersatzansprüche oder Recht auf Schmerzengeld?

Vielen Dank schonmal für eine Antwort! lg