Hallo,

ich habe ein Einfamilienhaus mit Garten gemietet. Im Mietvertrag steht:

„Sämtliche Betriebs- und Heizkosten siehe Vertrag – Aufstellung der Betriebskosten gemäß §2 Betriebskostenverordnung – trägt der Mieter.“

In der §2 Betriebskostenverordnung steht:

"10. Die Kosten der Gartenpflege hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;"

In §1 Betriebskostenverordnung steht aber auch:

"(2) Zu den Betriebskosten gehört nicht: 2. ...(Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)

Jetzt die Frage: Wir haben einen Gartenzaun aus Holz(der war vor uns schon da), der ist auch schon ziehmlich alt und teilweise etwas morsch und setzt Moos an. Muss ich als Mieter das Moos vom Zaun entfernen, streichen oder abgefallene Zaunlatten wieder befestigen, oder ist das Vermietersache? Bzw. Müsste ich die Kosten für die Aktionen tragen?