Hallo, ich habe eine Situation wo ich mal ein Rat brauche. Mein Vermieter wollte das Badezimmer modernisieren nachdem ich ihn drauf hin gewiesen habe, dass Fliesen etc abfallen. Er hat mir als Kostenvoranschlag des Handwerkers über 5000 € genannt. Er hat mich angerufen und gefragt ob wir 50:50 machen wollen, damit meine Miete nicht zu hoch wird, Da ich jemanden im Bekanntenkreis habe der die arbeiten durchführen kann, habe ich ihm vorgeschlagen dass ich es durchführen lasse (nichts vom bekannten erwähnt) und dafür 6 Nettokaltmietenbefreiung bekomme (wären 3200€). Jetzt kam das schreiben von Ihm:

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wir haben uns darauf verständigt, dass Sie ein Kostenangebot bezüglich einer komplett Modernisierung Ihres Bades, seitens einer Sanitätsfirma Ihrer Wahl einholen.

Die Die Modernisierung umfasst unter anderem Erneuerung sämtlicher Leitungen des Bades, den Einbau neuer Objekte sowie den Einbau eines neues Handtuchhalterheizkörper.

An den Kosten der Badmodernisierung beteiligen wir uns wie besprochen mit sechs Nettokaltmieten, welche wir erst nach Abschluss aller Arbeiten nach ca. 4 Wochen und Abnahme dieser durch die Hausverwaltung, Ihrem Mietkonto gutgeschrieben werden.

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Meine Frage ist nun, muss ich Ihm den Kostenvoranschlag vorlegen(was ja kein Ding wäre sich ein zu holen) bzw. darf er verlangen, ihm die Rechnung vorzulegen weil er sich ja (zwar über die Mietbefreiung) beteiligt oder interessiert ihn das gar nicht?