Darf man die Kosten für eine Baum-Wurzelstockentfernung durch Sturmschaden auf die Mieter umlegen?
Der Baum in unserem gemeinschaftlich genutzten Garten (4 Parteien) ist durch einen Sturm umgefallen. Nun wird die Wurzelstock-Entfernung in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt?
In den vergangenen drei Jahren seitdem wir eingezogen sind wurde nie etwas für die Gartenpflege berechnet - es wurde auch kaum was durch den Hausmeister gemacht.Muss die Kosten nicht der Vermieter tragen und wie gehe ich vor?
Mieter,
Baum,
Mietrecht,
Nebenkostenabrechnung