Selbst verursachter Wasserschaden im Mietshaus - Wer ist zuständig?

In meiner Wohnung ist beim Spülbecken ein wenig Wasser übergelaufen. An sich wäre das nicht so schlimm, leider ist es so, dass das Leitungswasser hinten über den Rand des Spülbeckens in eine Ecke gelaufen ist. Dort sind leider größere Löcher im Spalt zwischen Boden und Wand (unsanierte Altbauwohnung), sodass das Wasser weiter an die Decke der Wohnung unter mir gelaufen ist. Obwohl es sich um keine große Wassermenge gehandelt haben kann, ist dadurch nun ein breiter Wasserfleck an der Zimmerdecke entstanden.

Ich habe sofort meine Gothaer Haftpflichtversicherung informiert. Diese verweist aber darauf, dass lt. gängiger Rechtsprechung auch bei Leitungswasserschäden, die von einem Nachbarn verursacht wurde, die Hausversicherung des Vermieters zuständig sei und lehnt daher die Bezahlung (ca. 300 EUR Kosten, 150 EUR wäre mein Selbstbeteiligung davon) ab. Nachfragen ergaben nur, dass die Hausversicherung zuständig ist und der Vermieter sich bei Fragen direkt an die Gothaer wenden kann. Ich habe das so weiter gegeben, der Vermieter bzw. der Hausverwalter hat wohl auch mit der Versicherung telefoniert, aber man bleibt dabei, dass meine Haftpflichtversicherung im Unrecht und selbst zuständig sei.

Ich sitze nun zwischen den Stühlen. Wie kann denn nun klären, welche Partei Recht hat? Die 150 EUR habe ich bereits beiseite gelegt, aber da ich selbst nicht über große finanzielle Mittel verfüge und die Haftptflichtbeitrag ja nicht umsonst bezahle, möchte ich natürlich nicht für den Schaden komplett aufkommen müssen.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung
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