Hi! Bei uns gibt es im Moment folgende Situation: Einige Einfamilienhäuser teilen sich einen Hof. Hier sind zum Zwecke der Verkehrssicherung Lampen angebracht. Diese sind jedoch mit Tastern an den Häusern und den Eingängen zum Grundstück manuell einzuschalten. Ein Mieter hat nun aber sein Schlafzimmer zum Innenhof, und schaltet das Licht deshalb Nachts regelmäßig vor dem Zubettgehen aus. Ein anderer Mieter beschwert sich darüber. Wie ist das rechtlich? Reichen manuell geschaltete Lampen zum Zwecke der Verkehrssicherung? Wer haftet hier, falls jemand in der Dunkelheit stürzt? Der Vermieter, weil die Lampen aus waren? Der, der die Lampen ausgeschaltet hat? Niemand, weil die Lampen ja einfach wieder eingeschaltet werden können?

Liebe Grüße, Gasp0de