Wir wohnen in einer Reihe von 5 Häusern, welche alle der selben Vermieterin gehören. Sie selbst bewohnt auch eines der Häuser. Jedes Haus hat einen eigenen Zugangsweg nebst Vorgarten. Die Vermieterin untersagt das etwas im Eingangsbereich steht. Obwohl wir zwei Kinder im Haushalt haben verbietet sie das Abstellen eines Kinderwagens weil es "den Gesamteindruck stören würde. Aber auch Schuhe dürfen nicht einmal kurzfristig abgestellt werden, weil sie das persönlich stören würde. Inwieweit ist sie berechtigt uns dergestalt Vorschriften zu machen?
Kann ein Vermieter verbieten das Schuhe vor der Türe eines Reihenhauses abgestellt werden?
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