Hallo, bei uns ist folgendes komplizeiertes Problem aufgetreten:

Wir ziehen am 1.5.2016 in eine neue 3-Raum Mietwohnung um. Der Mietvertrag ist auch schon beiderseits unterschrieben. Es erfolgte aber noch keine Wohnungsübergabe an uns, da der Vormieter bis Ende März die Wohnung noch beräumen muss.

Bei der ersten Begehung der Wohnung mit dem Markler im Februar, war in der Wohnung Teppichboden (vom Vormieter verlegt), der aber vom Vormieter zurückgebaut werden muss. Laut damaliger Aussage der Hausverwaltung liegen unter dem Teppichboden alte graue PVC-Fliesen, die zur Wohnung gehören. Wenn wir einen neuen Bodenbelag haben wollen, müssen wir diesen auf eigene Kosten selber verlegen. Es gäbe keinen Zuschuss vom Vermieter, da ja ein Bodenbelag drin sei. Wenn der uns nicht gefalle, sei das unser Bier. Wir waren damit einverstanden und wollten auf jeden Fall in Wohnzimmer und Schlafzimmer Laminat legen. In Diele und drittem Zimmer waren wir uns noch nicht sicher, ob wir überhaupt was drüber legen.

Mittlerweile hat der Vormieter den Teppichboden enfernt. Wir waren vor 2 Tagen mit unserem Bodenleger in der Wohnung, um etwas auszumessen und haben einen völlig zerstörten Boden vorgefunden. Die PVC-Fliesen sind an einigen Stellen komplett lose und locker. Der ganze Belag ist uneben, weil Leimrückstände vom Teppich draufkleben, sodass man auch mit den Schuhen kleben bleibt. Im dritten Zimmer klebt auf dem PVC-Belag der Untergrund vom Teppich. Viele PVC-Fliesen stehen ab oder sind wellig. Kurzum: Wir können keinen anderen Belag ( Laminat etc.) darüber legen. Der PVC-Belag ist laut unserem Bodenleger dafür nun ungeeignet, weil er 1.) an vielen Stellen nicht am Estrich hält und 2.) sowieso zu wellig und uneben ist. Unser Boden leger meinte, dass eigentlich alle PVC-Fliesen raus müssten und die darunter liegende Oberfläche neu gegossen werden müsste, weil die ebenso porös ist und uneben ist.

Der Hausverwaltung haben wir das so mitgeteilt, die waren logischerweise nicht wirklich begeistert. Grundaussage war, ob wir das nicht alles (auf unsere Kosten) mitmachen könnten, weil wir ja eh einen neuen Boden drauf legen. Da denke ich aber, dass das Vermieter-Sache ist, dass er uns einen bewohnbaren Boden mit Belag schaffen muss. Dass ein bewohnbarer Belag unter dem Teppich ist, wurde uns bei Besichtigung ja so versichert. Er kann sich auch entscheiden nur den begradigte Estrich zu überlassen, damit wir zumidest neuen Belag legen können, aber auch das ist dann kein bewohnbarer Boden oder? Wir sind ja dann quasi gezwungen überall neuen Belag auf unsere Kosten zu machen.

PS: Im Mietvertrag steht nichts dazu,ob und welcher Boden bei Mietbeginn verlegt ist. Die Wohnung wird als renoviert vermietet. Auch dass wir einen Bodenbelag selber drüber legen, ist nirgends vertraglich festgehalten.