Unsere Wohnung ist gekündigt und wir befinden uns gerade in der Kündigungsfrist. Wir haben hier ziemlich genau ein Jahr gewohnt und haben weder gestrichen, noch sind wir Raucher, noch haben wir Tiere oder Kinder. Die Wohnung ist ein Neubau und somit waren wir "der Erstbezug". Die Wände sind vom Vermieter weiß gestrichen worden. Kurzum: Die Wohnung ist, bis auf die Bohrlöcher unserer kleinen Küche und unseres Regals, noch wie neu. In unserem Mietvertrag steht, dass wir als Mieter die Schönheitsreparaturen selbst machen müssen und dies nicht der Vermieter übernimmt. Nun will er nach unserem Auszug "kleine Sachen ausbessern" und "größere Flächen streichen" und uns das "pauschal in Rechnung stellen". Die Bohrlöcher haben wir bereits verschlossen und überstrichen. Von ihnen kann man nur noch einen Hauch erahnen, wenn man weiß, dass da etwas hing. Darf er uns nach dem Auszug solche Arbeiten in Rechnung stellen? Im Mietvertrag steht auch nichts, wie wir die Wohnung zu verlassen haben (besenrein o.Ä.)

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