Mietrecht - darf der Vermieter ohne Ankündigung/Frist einen Gärtner beauftragen?

Hallo,

wir sind im Oktober in eine Wohnung mit Garten eingezogen. Bei Übergabe war im Garten seit bestimmt 1-2 Jahren nichts gemacht. Der Rasen war völlig vermoost, überall wuchs Unkraut, die Sträucher waren nicht geschnitten und kein Laub gerecht.

Im Herbst haben wir dann im Vorgarten Unkraut entfernt, Laub gerecht und einige Bäume geschnitten. Vor einer Woche haben wir nun einen Vertikutierer besorgt, Rasensaat, Dünger und Unkrautvernichter gekauft.

Heute treffe ich auf den Vermieter, der ankündigt, da wir nichts am Garten machen würden, einen Gärtner zu beauftragen und die Kosten auf uns umzulegen.

Darf er das? Vor allen Dingen - der Garten ist allein jetzt schon in einem gleichen, wenn nicht sogar besseren Zustand als bei Einzug.

Folgende Hinweise zum Garten finden sich in unserem Mietvertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich,den zu seiner Wohnung zugehörigen Garten regelmäßig und sorgfältig zu pflegen und in Ordnung zu halten. Dies umfasst insbesondere das regelmäßige Mähen der Rasenfläche sowie Sauberhalten der Wohnungszuwegung."

Außerdem steht in der Aufstellung zur Betriebskostenabrechnung: "Kosten der Gartenpflege: Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (...)"

Danke!

Haus, Finanzen, Ratgeber, Garten, Geld, Recht, Mietrecht, Gesetz, Kosten, Grundstück
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.