Bei der sachgemäßen Nutzung einer Mietwohnung ist es ja erlaubt in üblichen Maße Löcher in die Wände zu bohren um z.B. Schränke zu sichern oder Regale aufzuhängen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob man eine mietminderung durch bekommt, wenn man dieses nicht machen kann, wegen der Beschaffenheit der Wände?
Meine Fußböden und Wände sind so Schief das sich jedes Möbelstück so sehr verzieht das es nicht mehr Gebrauchsfähig ist (klemmende Schranktür). Also wollte ich ein Teleskop Regal Einbauen welches Zwischen Decke und Boden gespannt wird und zusätzlich mit Abstandshalter an der Wand mit Schrauben befestigt werden sollen....
Keine Chance ich komme einfach nicht in die Wände. Dieses Problem tritt an mindestens 2 von 3 Wänden auf (Wand 4 hat ein Fenster).
Was tun? Das Aufstellen eines Kleiderschrank, bzw. Diverser staumöglichkeiten gehört für mich definitiv zur sachgemäßen Nutzung, würde das ein Richter im Zweifelsfall genauso sehen?