Hallo, Habe eine Frage bezüglich Mietrecht.. Wir haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten.. mündlich haben wir nur Interesse bekundet, nie zugesagt. Man hat uns nach bekundetem Interesse an der Wohnung den Mietvertrag zugesandt. Allerdings gab es einige Dinge, die wir ändern lassen wollten bzw. so nicht hinnehmen wollen. In einem persönlichen Gespräch wurden unsere Änderungswünsche abgelehnt. (z.B. Eintragung Quadratmeterzahl im Vertrag.. Und einiges mehr) Nun wollen wir den Vertrag gar nicht erst eingehen.. Müssen wir mit Konsequenzen von Seiten des Vermieters rechnen?

Vielen Dank schonmal und einen schönen Feiertag noch :)

Liebe Grüße, Moni