Vermieterin erlaubt nicht Familiennachzug, darf sie das?

Hallo Leute:)

Ich schildere einmal kurz die Situation: Wir wohnen derzeit in einer 3 Zimmerwohnung mit 70 qm. Vor 3 Jahren hat meine Mutter geheiratet und ihr Mann ist aus einem anderen Land zu uns gezogen.Bei seiner Tochter hat es gedauert bis wir das mit dem Visum etc geklärt haben und nun ist sie auch bei uns. Wir wollten ihren Wohnort anmelden beim Bürgeramt aber dazu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung. Unsere Vermieterin hat sich aber geweigert den Zettel auszufüllen und behauptet, die Wohnung sei für nur 4 Personen geeignet.

Auf http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ueberbelegung-wohnung/ habe ich aber gelesen das eine Überbelegung nicht herrscht wenn :

  • Nach dem Urteil des LG Berlin vom 12.10.1985 – 64 S 137/85- liegt eine übermäßige Belegung des Wohnraums nicht vor, wenn für sieben Personen eine Wohnfläche von mindestens 63 qm zur Verfügung steht.

Und hier noch:

  • Ohne auf die Quadratmeterzahl abzustellen, hat das AG Zwickau mit Urteil vom 21.04. 1995 – 4 C 0438/95, 4 C 438/95- entschieden, dass eine drei Zimmerwohnung mit WC, Küche, Bad und Flur überbelegt ist, wenn sie von insgesamt sieben Personen bewohnt wird.

Zudem steht dort, dass wir bei Nachzug von näheren Familienangehörigen wie beispielsweise dem Ehemann und Stiefkindern ( wie es bei meiner Mutter der Fall ist ) nicht die Zustimmung der Vermieterin brauchen.

Habe ich da etwas falsch verstanden? Und wenn nicht, wie sollen wir weiter vorgehen? Welche Rechte haben wir als Mieter?

Über eine Antwort freue ich mich sehr

Freundliche Grüße

Wohnung, Mietrecht
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