Hallo ich wohne in einem kleinen Haus als Mieter über einem Schnellrestaurant. Das Schnellrestaurant verfügt über eine Terrassenbestuhlung, diese ist so eng gestellt, dass wenn Gäste diese nutzen, die Haustür versperrt wird.

Ich habe an den Hauseingang vor wenigen Tagen einen kleinen Zettel geklebt mit der Bitte diesen dauerhaft freizuhalten.

Nun wurde ich von dem Besitzer, des Schnellrestaurants angesprochen, diesen Zettel wieder zu entfernen, da er der Meinung ist, dass die Fläche vor dem Hauseingang ebenfalls zu seiner Terrasse gehört und ich daher kein Recht dazu hätte.

Ich bin dieser Bitte vorerst nachgekommen.

Jedoch ist es so, dass dieser Hauseingang für die Bewohner des Hauses den einzigen Ein- und Ausgang darstellt und damit in meinen Augenauch einen Fluchtweg darstellt, welche nicht blockiert werden dürfen.

Nun habe ich vor mich an den Hausverwalter zu wenden, möchte aber gerne fragen ob ich mit meiner Ansicht auf dem Holzweg bin, oder mich doch mit meiner Ansicht im Recht befinde?

Danke bereits im Voraus, für konstruktive Antworten