Hallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar, ziehe ich demnächst mit meinem Freund zusammen. Mein Freund geht arbeiten und ich bekomme ALG2. Wir haben den Mietvertrag unterschrieben und uns wurde gesagt, dass wir die Schlüssel für die neue Wohnung erst bekommen, wenn die Kaution komplett gezahlt ist oder ich wenigstens ein Schreiben vom jobcenter vorlegen kann, in dem bestätigt ist, dass sie die Kaution übernehmen. Da es für mich allerdings ein neuantrag ist, braucht die arge wohl etwas länger und ich bekomme die Bestätigung zwecks Kaution nicht einfach mal auf die schnelle in die Hand gedrückt. Mietbeginn ist der 01.08.2018. Ich gehe davon aus, daß seitens des jobcenters erst Mitte August etwas kommen wird. Das würde bedeuten, wir zahlen Miete für eine Wohnung, zu der wir erstmal keinen Zutritt haben. Ist das rechtens? Ich meine, kann ein Vermieter die komplette Miete verlangen, obwohl wir erstmal nicht in diese Wohnung rein kommen? Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter sich auch mit einer 3maligen Ratenzahlung abfinden muss. Kann doch nicht sein, dass wir kein Zutritt zur Wohnung haben aber trotzdem die volle Miete zahlen sollen.