Hallo zusammen, ich habe recht vorschnell einen Mietvertag für gewerbliche Nutzung unterschrieben.
Nun stelle sich beim Antrag auf Nutzungsänderung heraus das zwei Wändet und zwei Türen der angemieteten Immobile nicht den Brandschutzvorschriften genügen und gegen Neue Wände und Türen ausgetauscht werden müssen. Wer muss nun für die anfallenden Umbaumaßahmen aufkommen Mieter oder Vermieter ?
Laut Nutzungszweck des Mietobjektes heißt es „Alle anderen Voraussetzungen baulicher Art sind vom Vermieter durchzuführen"
Unter dem Punkt Schönheitsreparaturen durch den Mieter heißt es jedoch „Der Mieter übernimmt das Objekt im vorhandenen und bekannten Zustand"