Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?

Hallo zusammen,

ich (Vermieter) hatte für den 01.01.19 einen Mietvertrag geschrieben, dieser wurde auch von den zukünftigen Mietern vorher unterschrieben. Leider kam es am im Dezember zu einem Brand im Dachstuhl, daher bin ich selbst in die Mietwohnung gezogen. Nach Rücksprache mit den Mietern, wurde mündlich vereinbart, dass Sie aufgrund der Vorfälle erst am 01.02 einziehen können. Ich habe alle Räume renoviert und aufbereitet und war soweit dafür startklar. Nun kam in der ersten Januar Woche der Kaminkehrer, der sagte der Holzofen müsse stillgelegt werden, aufgrund der Feinstaubbelastung. Die Wohnung kann man sich vorstellen, wie einen langen Gang. Der Holzofen ist in der Küche und diese befindet sich genau in der Mitte der Wohnung. Der Holzofen muss komplett erneuert werden im Sommer (Innen wie Außen). Ich habe dies alles am 06. Januar den Mietern mitgeteilt (telefonisch) und gesagt, dass es mit der Mietwohnung nichts mehr wird. Dies wurde mir auch mit einem Okay soweit bestätigt und bedankte sich für die Info. Gestern bekam ich nun eine Nachricht, wann Sie denn mit dem Einzugstermin rechnen können? Das Thema war allerdings für mich erledigt, da die Umbauarbeiten erst im Sommer beginnen und vorher der Wohnung durch die Kälte mehr als ausgekühlt ist. (Keine Gas oder Zentralheizung vorhanden) (Aussage der Ofenfirma: Solange ist die Wohnung nicht bewohnbar).

Muss ich nun noch eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung schreiben? Das Mietverhältnis wie es im ursprünglichen Vertrag (für den 01.01) ist nie Zustande gekommen. Telefonisch wurde es mir vom "fast" Mieter auserdem bestätigt

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
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