Habe der Mieterin Fristgerecht eine Kündigung geschickt (Einschreiben) Die Frist ist am 1.Juli 2018 abgelaufen.

Doch die Mieterin mit ihren Kindern,ist seit 1.Juni abgemeldet-lebt in einer anderen Wohnung,wo sie auch gemeldet ist (Meldeamt sagte es mir.) Doch bekomme ich den Schlüssel nicht zurück. Sie kommt mit Leuten und räumt Sachen aus dem Haus die ihr nicht gehören.

Als ich nachsehen wollte - rief sie die Polizei. Die teilte mir mit,ich darf das Grundstück nicht betreten und muß dem Haus fernbleiben.

Meine Frage nun - da sie nicht mehr gemeldet ist - kann ich der Mieterin den Zutritt zum Haus verwehren - oder Schloß austauschen ?