Hallo,

meine Tochter und ihr Lebensgefährte sind auf Wohnungssuche, was sich als schwierig gestaltet, da ER derzeit in einer anderen Stadt lebt. Wie lange dürften wir ihn bei uns aufnehmen? Ebenfalls nur die 6 Wochen, obwohl es sich um ihren Lebensgefährten handelt? Oder gilt in diesen Fall etwas anderes? Es wäre nur zur Überbrückung und ich wollte mich zuerst informieren, bevor wir uns an unseren Vermieter wenden bzw. da er sich nur mit Dingen auskennt, die ihm zugute kommen, wollte ich etwas , was ich ihm vorlegen kann.

Vielen Dank in voraus