Ich bin Vermieter und es steht ein gemeinschaftlicher Waschkeller zur Verfügung. Zwei von drei Mietern haben neben der Waschmaschine einen Wäschetrockner aufgestellt. Nun möchte die dritte Partei dies auch tun. Leider steht für diesen kein Platz mehr zur Verfügung. Es ist allerdings Platz für drei Wäscheständer, um die Wäsche zu trocknen.

Muss ich als Vermieter zusehen, dass jede Partei einen Platz für Waschmaschine UND Trockner bekommt? Im Mietvertrag ist lediglich die Mitnutzung der Waschküche vereinbart. Außerdem ist, wie gesagt, Platz für Wäscheständer. Diese werden aktuell auch genutzt. Generellen Platz zum Wäsche trocknen stelle ich also schon zur Verfügung.

Konkrete Frage: Muss ich allen Parteien neben einem Platz für die Waschmaschine zusätzlich noch einen Platz für einen Wäschetrockner bereitstellen? Oder ist es auch zumutbar, dass eine Partei (die derzeit keinen Trockner hat) auf Wäscheständern trocknen muss, oder für den Wäschetrockner deren mit gemieteten Kellerraum nutzen muss?

Anmerkung: Aufgrund der Höhe des Kellergeschosses können die Maschinen NICHT übereinandergestellt werden.