Meine Wohnung soll an einen neuen Eigentümer verkauft werden - daher habe ich Vorkaufsrecht.

Nun will ich die Wohnung natürlich nicht kaufen und auch keine großen Anstalten machen, hier hilfreicher zu sein als rechtlich von mir zu erwarten ist.

Ich werde aber seitens Makler zu allmöglichen Mitarbeiten gezwungen, zu denen ich weder Lust noch Zeit habe unter der heillosen Drohnung, ich würde in den Kaufvertrag eingehen, wenn ich es nicht unterschreibe. Was soll das heißen? Werde ich zum Kauf der Wohnung gezwungen, wenn ich nicht NEIN sage? Ich kann ja wohl nicht zu einem Kauf ohne meine aktive Mitwirkung gezwungen werden.

Ein Notar soll mir ein Einschreiben/Übergabe gesendet haben, jedoch habe ich nur von Post Modern einen pinken Zettel im Briefkasten, ich kann mir etwas (wobei ich ja nicht offiziell weiß, um was es sich handelt) irgendwo in Hinter-Timbuktu abholen. Das mach ich ganz sicher nicht. Hab nichts bestellt, fertig.

Außerdem muss das Ding in einen Briefumschlag, von denen ich gerade keine habe, stecken und mit einer Briefmarke versehen, die ich nicht habe, und es dann in einen Postbriefkasten werfen, zu dem ich 1) erstmal hin muss und 2) garnicht weiß wo hier einer ist. Für die meisten ein Klacks, für mich total nerviges Mittelalter und hier geht's auch hauptsächlch um's Prinzip.

Der Makler drängelt, ich möge binnen 1-2 Tage das Ding unterschreiben weil er das dringend braucht. Er wurde dann noch frech am Telefon, man müsse mir alles hinterhertragen. Ich möchte mal klarstellen dass ich hier nichts von ihm will, sondern er von mir.

Aber 1-2 Tage, etwas zu unterschreiben, von dem ich rechtlich nicht die leiseste Ahnung habe, ist mir etwas sehr suspekt, und habe das Gefühl, dass hier was stinkt. Darf ich das denn nicht erstmal prüfen lassen?

Evtl. wurde die Wohnung schon verkauft und er will jetzt mit meiner schnellen NEIN-Unterschrift den Fehler wieder gerade biegen?

Meiner Vorstellung nach müsste es doch einfach eine Frist geben, in der ich mich zum Kaufwillen äußern kann, und wenn ich das nicht tue, war's das halt einfach für mich und der Interessent bekommt die Wohnung.

Ich lese halt immer nur, dass man Vorkaufsrecht hat und so, aber nicht was man für Pflichten hat, wenn man NICHT will.