Kurz zu meiner aktuellen Situation, die Schlüsselübergabe bzw. mein Einzug in meine jetzige Wohnung erfolgte Mitte November 2017, jetzt erhalte ich aber erst die Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum. Meine Hausverwaltung verlangt für diese 1 1/2 Monate eine Nachzahlung von knapp 400,00, was absolut Irrsinnig ist, wenn der Nutzungszeitraum bedacht wird. Laut Brief handelt es sich bei den Kosten um den Abbrechnungszeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017, der Nutzungszeitraum wurde im Brief allerdings auch erwähnt.

Wie ist das rechtlich zu rechtfertigen, ist es nicht irrsinnig mir sämtliche Betriebs-, Wasser- und Heizkosten für das gesamte Jahr 2017 zu berechnen, wo ich doch nur 1 1/2 Monate in der Wohnung lebe - Der Abbrechnungszeitraum muss doch an meinen Nutzungszeitraum angepasst sein?

Hoffe mir kann in der Sache jemand helfen.