Ich habe mal eine frage.
Leider habe ich vor Gericht , gegen meinen Vermieter verloren ( Zahlungsrückstände , jedoch berechtigt von meiner Seite aus ) da es meine Anwältin für nicht nötig erhalten hat vor Gericht zu erscheinen und der Richter einfach beschlossen hat Pech gehabt.
Den Titel hat der gute man letzte Woche erhalten.
Meines Wissens nach muss er ja die Zwangsräumung mit einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden und dies Schriftlich mitgetitelt werde ( nach Zugang des Schreibens 3 Wochen Zeit laut meines Wissens).
Da ich aber meinen Vermieter alles zu traue da er schon 2 mal bei mir eingebrochen ist und wie er mir heute gesagt hat wenn ich nächste Woche kurz weg bin Knackt der mir die Wohnung auf und wirft alle Sachen auf den Müll.
Wie gesagt 2 Anzeigen hat er schon von mir erhalten wegen Hausfriedensbruch.
Des weiteren ist das Problem das er mir ja so oder so ständig den Namen v. der Klingel und Briefkasten abreist so das keine post ankommt ( Postfach ist eingerichtet aber da landet ja auch nicht alles ).
Nun ist die frage , ist er berechtigt auch ohne Gerichtsvollzieher die Wohnung aufzubrechen und meine Sachen zu entsorgen , und falls er es tun sollte welche Schritte könnte man da eventuell einleiten ?