Hallo Zusammen, ich hoffe mir kann jemand eine eindeutige Aussage betreffend meiner Fragen geben.

Sachverhalt: Wir haben zum 31.12.2018 unsere Wohnung gekündigt. Da wir erst am 29.12.2018 in die neue Wohnung können, haben wir als Übergabetermin den 31.12.2018 vorgeschlagen, da der 30.12.2018 ja ein Sonntag ist. Nach Aussage der Hausverwaltung kann die Übergabe da nicht stattfinden, da diese geschlossen hat. Als Termin wurde jetzt der 02.01.2019 vorgeschlagen. Prinzipiell ist das für uns auch in Ordnung, allerdings will uns die Verwaltung nun eine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen für den 01.01.2019. Müssen wir das so hinnehmen ? Und bis wann gilt die Frist der Wohnungsübergabe ?

Ich finde es kann ja nicht mein Problem sein, wenn die Hausverwaltung geschlossen hat. Es ist ja kein offizieller Feiertag.

Ich danke euch vorab.